Neue AGB: Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt WhatsApp

WhatsApp hatte bereits im August 2016 die Nutzungsbedingungen und auch die Regelungen zum Datenschutz geändert. Unter anderem hat sich das Unternehmen mit den neuen Bestimmungen auch das Recht eingeräumt, Daten an Facebook weiter zu geben. Dazu dürfen mit den neuen Bestimmungen nun auch die Telefonnummern der Nutzer für eigene Zwecke (beispielsweise das Marketing) genutzt werden. Experten hatte dieser Schritt wenig überrascht, denn der Messenger sollte wohl endlich Geld verdienen und dafür war es notwendig, die Datenschutzbestimmungen dahingehend anzupassen. In den neuen Regelungen heißt es beispielsweise:

Wir möchten Möglichkeiten erkunden, wie du und Firmen über WhatsApp miteinander kommunizieren können, wie beispielsweise über Informationen zu Bestellungen, Transaktionen und Terminen, Liefer- und Versandbenachrichtigungen, Aktualisierungen von Produkten und Dienstleistungen und Marketing. So kannst du zum Beispiel Informationen zum Flugstatus für eine bevorstehende Reise, einen Zahlungsbeleg für etwas, das du gekauft hast, oder eine Benachrichtigung bezüglich eines Liefertermins erhalten. Nachrichten, die du erhältst, die Marketing enthalten, könnten Angebote zu etwas enthalten, das dich interessiert. Wir möchten nicht, dass du das Gefühl hast Spam zu erhalten. Wie mit allen deinen Nachrichten kannst du auch diese Kommunikation verwalten und wir werden uns nach deiner Auswahl richten.

Allerdings ist unklar, ob die neuen Regelungen von WhatsApp auch in Einklang mit den deutschen Gesetzen stehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher vor dem Landgericht Berlin eine Klage eingereicht, um prüfen zu lassen, ob die neuen AGB Regelungen und die Bestimmungen zum Datenschutz auch höchstrichterlich stand halten können. Nach Ansicht des Bundesverbandes verstößt das Unternehmen gegen deutsches Recht mit diesen neuen Regelungen und das soll nun gerichtlich untersagt werden.

Klaus Müller, Vorstand des vzbv, erklärte dazu gegenüber der Presse:

„Unsere Marktwächterexperten haben das Fehlverhalten des Anbieters erfolgreich sichtbar gemacht. Nun treffen wir uns vor Gericht wieder. Die Verbraucherzentralen haben auch bei anderen digitalen Großunternehmen schon häufig einen langen Atem bewiesen: Ob Facebook, Google, Amazon oder nun WhatsApp, wir verfolgen Rechtsverstöße – notfalls auch über alle Gerichtsinstanzen.
Das hohe Datenschutzniveau in Deutschland und Europa muss für Verbraucher gesichert werden, denn darauf vertrauen sie. Dafür setzt der vzbv sich aktuell bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung ein. Verbraucher müssen die Hoheit über ihre Daten behalten.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss geschützt werden. Das werden die Verbraucherzentralen vor allem in Zeiten von Big Data verteidigen. Jeder Verbraucher muss selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen können.“

Einen Gerichtstermin dazu gibt es bisher noch nicht.

 

Zuletzt aktualisiert: 30. Januar 2017


Mobilfunk-Newsletter: Einmal pro Woche die neusten Informationen rund um Handy, Smartphones und Deals!


Unser kostenloser Newsletter informiert Sie regelmäßig per E-Mail über Produktneuheiten und Sonderaktionen. Ihre hier eingegebenen Daten werden lediglich zur Personalisierung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Durch Absenden der von Ihnen eingegebenen Daten willigen Sie in die Datenverarbeitung ein und bestätigen unsere Datenschutzerklärung.

Immer die aktuellsten Nachrichten direkt im Smartphone.
Unsere Kanäle gibt es kostenlos hier:

Telegram: Appdated Telegram Channel
Facebook: Appdated Facebook Seite
Twitter: Appdated Twitter Channel

Schreibe einen Kommentar