Bundesnetzagentur: Vodafone Werbung war Wettbewerbsverstoß

Vodafone hatte vor einigen Wochen Werbung an verschiedene Haushalte verschickt, die stark an eine amtliche Benachrichtigung erinnerte und eine Fristsetzung für ein angeblich wichtige Kontaktaufnahme beinhaltete. Wie man hier nachlesen kann lautet der Inhalte des letzten Schreibens:

Wichtige Information

An Ihrer Adresse gibt es eine wichtige Neuerung der Telefon- und Internet-Technologie.

Dadurch kann sich Ihr Tarif in Preis und/oder Leistung verbessern.

Rufen Sie daher bitte bis spätestens [Datum] bei uns an.

Mehr Informationen finden Sie auf der Rückseite der Karte.

Vielen Dank.

Dazu gab es teilweise auch den (maschinell gesetzten)  Stempel „Wiederholter Zustellversuch“ und teilweise wurden auch Schreiben in Umschlägen mit dem Hinweis “Wichtige Hinweise zu Anschlussdiensten in Ihrem Gebäude” verschickt. Oft fehlte auch ein Firmenlogo.

Diese Form der Benachrichtigung – die letztendlich nur eine Form der Werbung für die Vodafone-Produkte war – sorgte sowohl bei den Verbrauchern als auch bei beispielsweise Verbraucherzentralen für Kritik. Wer sich weniger in diesem Bereich auskennt, könnte diese Karte für eine offizielle Benachrichtigung halten und eben nicht für Werbung.

Die Bundesnetzagentur hat sich daher in diesem Fall eingeschaltet und dem Unternehmen untersagt, Werbeschreiben zu versenden, in denen Verbraucher unter Fristsetzung zu einer telefonischen Kontaktaufnahme aufgefordert werden. Dabei wurden bereits Zwangsgelder in Höhe von 20.000 Euro  angedroht und die Behörde behält sich vor, im Falle einer Zuwiderhandlung weitere Maßnahmen zu prüfen. Im Original heißt es bei der BNetzA dazu:

Die Bundesnetzagentur hat der Vodafone Kabel Deutschland GmbH gestern untersagt, Werbeschreiben zu versenden, in denen Verbraucher unter Fristsetzung zu einer telefonischen Kontaktaufnahme aufgefordert werden. Die Kontaktaufnahme sollte über verschiedene (0)800er Rufnummern erfolgen.

Das Unternehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen. Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet“, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Vodafone hat bereits reagiert

Vodafone hatte bereits vor der Maßnahme der Bundesnetzagentur reagiert und zumindest über die Pressestelle ausrichten lassen, dass man die Postkarte und das Anschreiben “überarbeitet”. Bei Heise.de heißt es dazu im Original:

Das von Vodafone versendete Schreiben informiert Fernsehnutzer über die Möglichkeit, TV auch über den in ihrer Region verfügbaren Kabelanschluss zu empfangen. Das leistungsfähige Kabelglasfasernetz bietet ein umfangreiches TV- und Hörfunkangebot, Video on Demand und zeitflexibles Fernsehen. Daher ist es grundsätzlich im Interesse der Verbraucher, Informationen über alternative Angebote zu erhalten. Wir setzen verschiedene Werbemittel in unterschiedlichen Gestaltungsformen ein, um auf die attraktiven Angebote in unserem TV-Kabelnetz aufmerksam zu machen. Das von Ihnen kommentierte Schreiben werden wir überarbeiten und dabei auch einen Formulierungsfehler („Abschaltung des analogen Fernsehdienstes DVB-T) korrigieren.

Das offizielle Eingreifen der BNetzA dürfte wahrscheinlich dafür sorgen, dass man die Werbeform nochmal genauer überdenkt und möglicherweise auch gleich auf eine andere Form des Anschreibens setzt, die weniger offiziell und amtlich anmutet und gleich zu erkennen gibt, dass es sich um Werbung für ein Produkt von Vodafone handelt.

Unabhängig von der Form des Anschreibens ist aber gerade die Umstellung auf DVB-T 2 auf jeden Fall ein Thema, dass in den nächsten Wochen ansteht und über das man sich als Verbraucher durchaus informieren sollte. Ob es nun Vodafone als Alternative sein muss, bleibt natürlich dahin gestellt, es gibt ja auch noch andere Anbieter in diesem Bereich.

Zuletzt aktualisiert: 3. Februar 2017


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