Ab heute: Schluss mit den Roaming Gebühren in der EU – so sehen die neuen Regelungen aus

Ab dem 15. Juni 2017 treten die neuen EU-Regelungen zur Harmonisierung des Mobilfunk-Marktes innerhalb der EU in Kraft und das bedeutet für Verbraucher, dass eine ganze Reihe von zusätzlichen Kosten im EU Ausland weg fallen. Die EU selbst geht davon aus, dass mit dieser neuen Regelung ein durchschnittlicher europäischer Haushalt um etwa 144 Euro im Jahr entlastet wird.

Grundlage der neuen Regelungen ist das Roam-Like-At-Home-Prinzip (RLAH-Prinzip). Dies besagt zusammengefasst, das die Kosten für Gespräche, SMS und Internetverbindungen innerhalb den Ländern der EU nicht mehr kosten dürfen als im jeweiligen Heimatland. Zusätzliche Roaminggebühren dürfen im Ausland also nicht mehr erhoben werden – zumindest nicht vom Kunden. 1&1 schreibt beispielsweise in einer Nachricht an alle Kunden zu diesem Thema:

Ab 15.06.2017 entfallen die Roaming-Gebühren in allen EU-Ländern! Egal, ob in Spanien am Strand, in Österreich auf dem Gipfel oder bei einer Wanderung durch Irland. Ihre Freunde und Bekannten surfen ab 15.06.2017 mit der 1&1 Tablet-Flat und der 1&1 Notebook-Flat so, als ob sie in Deutschland wären. Ohne Aufpreis. In 31 europäischen Ländern.

Das bedeutet auch, das Flatrates und Optionen, die man in Deutschland gebucht hat, so auch in der EU gelten. Wer beispielsweise eine Allnet Flat in Deutschland nutzt, hat diese Flat jetzt auch innerhalb der EU. Es gibt aber eine Ausnahme: die Gespräche AUS dem Heimatland in die EU sind davon nicht betroffen, dazu ist das Roaming auf maximal 4 Monate im Jahr begrenzt. Man kann also leider nicht einfach einen günstigen Discount Tarif aus dem Ausland in Deutschland nutzen. Im Datenbereich gibt es noch eine weitere Ausnahme: hier wird das maximale Volumen,d as man frei nutzen kann, begrenzt. Die Anbieter können daher Obergrenzen fest legen. Wie genau der eigene Anbieter diese definiert, sollte man am besten vor einem Auslandsaufenthalt erfragen.

Die neue Regelung gilt dabei nicht nur in den Ländern der EU, sondern auch Island, Liechtenstein und Norwegen. Leider sind aber die Schweiz, Andorra, San Marino und Monaco nicht mit bei diesen Regelungen dabei. In diesen Ländern dürfen also weiterhin Roaming-Gebühren auf die Preise aufgeschlagen werden. Gleiches gilt für Sondertarifzonen beispielsweise auf Kreuzfahrtschiffen. Diese haben oft ihre eigenen Kostentabellen und fallen nicht mit unter die Harmonisierung der EU.

Ab heute zahlen die Anbieter untereinander

Die Kosten für Roaming dürfen sich die Telekommunikationsunternehmen zukünftig selbst in Rechnung stellen. Sie werden damit nicht mehr auf die Rechnung der Kunden aufgeschlagen, sondern intern verrechnet. Die Befürchtung besteht, dass dadurch Tarife eventuell teurer werden könnten, bisher gibt es aber in diese Richtung noch keine Hinweise.

Allerdings haben Anbieter teilweise begonnen, sogenannte Nationale Tarife aufzulegen. Diese können nur im jeweiligen Heimatland genutzt werden und sind für Leistungen im Ausland nicht frei geschaltet. Diese Tarife sind daher nur im Inland nutzbar und dadurch entstehen gar keine Roamingkosten für den Anbieter.

Folgende Länder sind von den neuen EU Roaming Regelungen erfasst:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vatikanstadt und Zypern.

 

Zuletzt aktualisiert: 15. Juni 2017


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