Bei vielen Banken werden TAN zur Bestätigung von Transaktionen per SMS verschickt und dann von den Banken auch entsprechend abgerechnet. Jede TAN, die per SMS verschickt wird, kostet dann beispielsweise 10 Cent.
Die Verbraucherzentrale war gegen diese Praxis vorgegangen und hatte sie abgemahnt. Mittlerweile liegt der Prozess vor dem BGH und die Richter sahen im vorliegenden Fall tatsächlich ein Problem bei der Abrechnung der smsTAN.
Der Bundesgerichtshof schreibt dabei in seiner Mitteilung zum Urteil zu den Hintergründen:
Die Klausel ist aufgrund ihres einschränkungslosen Wortlauts (“Jede smsTAN…”) so auszulegen, dass sie ein Entgelt in Höhe von 0,10 € für jede TAN vorsieht, die per SMS an den Kunden versendet wird, ohne dass es darauf ankommt, ob diese im Zusammenhang mit der Erteilung eines Zahlungsauftrages eingesetzt wird. Die Beklagte beansprucht danach etwa für jede TAN ein Entgelt, die zwar per SMS an den Kunden übersendet, von ihm aber z. B. auf Grund eines begründeten “Phishing”-Verdachts oder wegen der Überschreitung ihrer zeitlichen Geltungsdauer nicht verwendet wird. Ferner fällt nach der Klausel ein Entgelt auch dann an, wenn die TAN zwar zur Erteilung eines Zahlungsauftrags eingesetzt werden soll, dieser aber der Beklagten wegen einer technischen Fehlfunktion gar nicht zugeht.
Tatsächlich ist dieses Urteil aber noch nicht das Aus für die Gebühren für smsTAN. Der BGH hat lediglich eine allgemeine und sehr weit gefasste Gebührenformulierung beanstandet. Der AGB Hinweis: “Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)” war den Richtern zu allgemein und muss daher neu gefasst werden. Ob eine solche Neufassung dann inhaltlich Bestand hat, müsste dann in einem weiteren Verfahren geklärt werden. Gebühren, die aufgrund dieses Passus erhoben wurden, sind aber nicht zulässig.
In den Vorinstanzen hatten die Richter dies noch anders gesehen und müssen nun prüfen, ob im vorliegenden Fall diese Formulierung tatsächlich so angewandt wurde. In diesen Fällen könnten betroffene Kunden tatsächlich mit einer Rückerstattung von smsTAN Gebühren rechnen.
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Technikaffin seit den Zeiten von Amiga 500 und C64 – mittlerweile aber eher mit deutlichem Fokus auf die Bereich Mobilfunk und Telekommunikation. Die ersten Artikel im Telco Bereich habe ich bereits 2006 geschrieben, seit dem bin ich dem Thema treu geblieben und nebenbei läuft mittlerweile auch noch ein Telefon- und Smartphone Museum um die Entiwcklung zu dokumentieren.