Rufnummer unterdrücken und anonym telefonieren können – So geht´s – Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, weshalb man jemanden anonym anrufen möchte. Bestes Beispiel: Man ist geschäftlich unterwegs, vergisst aber sein Geschäftshandy, muss aber ein dringendes Kundengespräch führen, hat aber nur sein Privathandy zur Verfügung und die Nummer soll privat bleiben. Da ist es nützlich, wenn man weiß, wie man die eigene Handynummer unterdrücken kann, auch um jemanden mit einem „unbekannten Anruf“ zu überraschen. Die Möglichkeit gibt es natürlich und damit auch Unterschiede, denn man kann die Nummer entweder einmalig verbergen oder dauerhaft anonym telefonieren. Wie das genau geht, das im Artikel.
Hinweis: Wie man die eigene Rufnummer heraus findet oder auch die Besitzer zu Handynummern ermittelt, haben wir hier zusammen gestellt. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass die Rufnummer nur beim Angerufenen nicht sichtbar ist, aber natürlich dennoch an den Netzbetreiber übermittelt wird. Anrufe sind daher für den Betreiber selbst zurück verfolgbar und Polizei und Ermittlungsbehörden können auf diese Datenzurück greifen. Man sollte daher auch mit unterdrückter Rufnummer keinen Unsinn machen, denn ein komplett anonymes Anrufen ist auch damit NICHT möglich.
Rufnummer unterdrücken – Verschiedene Möglichkeiten
Je nach Smartphone oder dem Betriebssystem (Android oder iOS) gibt es mehrere Möglichkeiten, dass beim Angerufenen die eigene Handynummer unterdrückt wird. Welcher Trick dabei bei den beiden Betriebssystem meistens funktioniert, im Folgenden kurz erklärt.
Rufnummer unterdrücken bei Android
Handys die mit Android laufen, haben meist in den Einstellungen irgendwo die Option, dass die eigene Rufnummer bei Anrufen nicht übertragen wird. Wo sich die Option befindet ist allerdings abhängig von der Android-Version, welche auf dem Handy installiert ist. Meist ähneln sich aber die Menüpunkte, worunter man die eigene Handynummer verbergen kann. Deshalb einmal eine allgemeine Anleitung zur Orientierung:
- Das Menü des Smartphones öffnen.
- Die Einstellungen des Smartphones aufrufen.
- Auf „Anrufeinstellungen“ oder „weitere Einstellungen“ oder ähnlich klicken.
- Dort „Sonstige Anrufeinstellungen“ und „zusätzliche Einstellungen“ wählen.
- Dort „Eigene Rufnummer anzeigen“ oder „Anrufer-ID“ oder Ähnliches wählen.
- Den Punkt „Rufnummer unterdrücken“ wählen.
Diese Einstellung kann so auch wieder rückgängig gemacht werden. Zudem steht oft noch zur Auswahl, ob die Nummer nur einmalig beim nächsten Anruf unterdrückt werden soll oder eben dauerhaft. Das ist aber vom Handy abhängig.
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Rufnummer unterdrücken bei iPhone und iOS
Bei iOS (also vor allem bei den iPhone Modellen) ist das Ganze sogar noch einfacher und einheitlicher. Hierzu:
- Das Menü „Einstellungen“ aufrufen.
- Dort „Telefon“ wählen.
- Hierüber lässt sich die Übermittlung der Rufnummer ein- oder ausschalten.
Hat man die Übermittlung der Handynummer ausgeschaltet, dann lässt sich dauerhaft anonym telefonieren, ohne das die eigene Handynummer beim Angerufenen erscheint.
Nun kann man mit dem iPhone dauerhaft anonym telefonieren, also ohne, dass der Angerufene die eigene Telefonnummer zu sehen bekommt. Wer die Nummer nur einmalig verschleiern möchte, der nutzt am besten folgenden Trick, der mit allen Handys funktionieren sollte. Mehr dazu haben wir hier zusammengestellt: iPhone anonyme Anrufe sperren
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Handynummer per Eingabecode unterdrücken – Einmalig oder dauerhaft
Die oben genannten Möglichkeiten sind jene, welche sich unter den Einstellungen der jeweiligen Handys finden lassen. Es gibt aber auch noch die Alternative die eigene Rufnummer durch einen Tasten- oder Eingabecode zu unterdrücken. Ganz praktisch, wenn nur einmalig die Handynummer bei einem Anruf nicht angezeigt werden soll und nur der Hinweis „unbekannte Rufnummer“ erscheint. Dazu:
Einmalig
- Auf dem Smartphone oder Handy das Wahlfeld für Telefonnummern öffnen.
- Dort die Zeichenfolge #31# eintippen.
- Daran anschließend die Zielnummer eingeben.
- Wählen. Die Nummer wird nun nicht übertragen
Beispiel: Man wählt auf dem Handy: #31#03012345678910, wenn man die Nummer 030 12345678910 anrufen möchte.
Auch für die dauerhafte Unterdrückung der eigenen Rufnummer gibt es einen extra Eingabecode, der über die Handytastatur oder Eingabefeld eingegeben wird.
Dauerhaft
- Auf dem Handy das Tastenfeld öffnen.
- Den Code *31# eingeben.
- Wählen. Die Anrufe werden nun stets anonymisiert.
Rufnummernunterdrückung deaktivieren
Wer die Rufnummernunterdrückung wieder deaktivieren möchte, der gibt den Code #31# ein und drückt auf die Wähltaste. Dann wird die Nummer dauerhaft wieder angezeigt.
Bei Rufnummernunterdrückung, nur einmalig Rufnummer kurz anzeigen
Ist die Rufnummernunterdrückung aktiviert und möchte man aber trotzdem hin und wieder die eigene Nummer übertragen, dann gibt es auch hierzu einen einfachen Tastencode. Hierzu kurz vor dem Anruf:
- Eingabefeld auf dem Smartphone öffnen.
- Den Tasten-Code *31# eintippen.
- Die Nummer der Zielperson eingeben.
- Wählen. Die eigene Nummer wird dem Angerufenen nun angezeigt.
Dann wird beim folgenden Anruf die eigene Handynummer wieder angezeigt, aber beim nächsten Anruf die Rufnummer wieder automatisch anonymisiert.
Übrigens, der Angerufene sieht zwar bei angeschalteter Rufnummernunterdrückung die Nummer nicht, allerdings können Behörden den Anrufer trotzdem ermitteln. Bei Missbrauch der oben genannten Rufnummernunterdrückung ist man nicht sicher.
Video: So unterdrückt man die Rufnummer
Die rechtlichen Grundlagen für private Rufnummern und Rufnummerunterdrückung
§ 120 TKG Rufnummernübermittlung
(1) Anbieter von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdiensten, die Endnutzern den Aufbau von abgehenden Verbindungen ermöglichen, müssen sicherstellen, dass beim Verbindungsaufbau als Rufnummer des Anrufers eine vollständige national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums übermittelt und als solche gekennzeichnet wird. Die Rufnummer muss dem Endnutzer für den Dienst zugeteilt sein, im Rahmen dessen die Verbindung aufgebaut wird. Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 dürfen nicht als Rufnummer des Anrufers übermittelt werden. Andere an der Verbindung beteiligte Anbieter dürfen übermittelte Rufnummern nicht verändern.
(2) Endnutzer dürfen zusätzliche Rufnummern nur aufsetzen und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermitteln, wenn sie ein Nutzungsrecht an der entsprechenden Rufnummer haben und es sich um eine Rufnummer des deutschen Nummernraums handelt. 2Abweichend von Satz 1 darf im Falle einer Rufumleitung als zusätzliche Rufnummer die übermittelte und angezeigte Rufnummer des Anrufers aufgesetzt werden. Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 dürfen von Endnutzern nicht als zusätzliche Rufnummer aufgesetzt und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermittelt werden. Die Bundesnetzagentur kann nach Anhörung der betroffenen Fachkreise und Verbraucherverbände Voraussetzungen festlegen, unter denen das Aufsetzen einer ausländischen Rufnummer abweichend von Satz 1 zulässig ist.
(3)1Sämtliche an der Verbindung beteiligte Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen sicherstellen, dass Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 nicht als Rufnummer des Anrufers übermittelt und angezeigt werden. Sie haben Verbindungen, bei denen als Rufnummer des Anrufers Rufnummern nach Satz 1 übermittelt und angezeigt werden, abzubrechen.
(4) Sämtliche an der Verbindung beteiligte Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen sicherstellen, dass als Rufnummer des Anrufers nur dann eine national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums angezeigt wird, wenn die Verbindung aus dem öffentlichen deutschen Telefonnetz übergeben wird. Wird eine Verbindung, bei der eine national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums angezeigt wird, aus dem ausländischen Telefonnetz übergeben, haben die Anbieter sicherzustellen, dass netzintern der Eintrittsweg der Verbindung in das deutsche Netz eindeutig gekennzeichnet wird; die Rufnummernanzeige ist zu unterdrücken. Ausgenommen von Satz 1 ist das internationale Roaming im Mobilfunk. Angerufene müssen die Möglichkeit haben, Anrufe mit unterdrückter Rufnummernanzeige auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen.
(5) Absatz 1 gilt entsprechend für Anbieter nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste bei der Übertragung von Textnachrichten über das öffentliche Telekommunikationsnetz. Abweichend von Satz 1 sind Nummern für Kurzwahldienste sowie alphanumerische Absenderkennungen zulässig, wenn der Absender für den Empfänger hierüber eindeutig identifizierbar ist und hierüber keine zweiseitige Kommunikation ermöglicht wird.
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