Bundesnetzagentur: 264 vermeintliche Ortsnetzrufnummern abgeschaltet

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist gegen irreführende Ortsnetz-Rufnummer vorgegangen und hat insgesamt 264 dieser Nummern abgschalten lassen. Damit sind diese Nummern nicht mehr nutzbar und leiten auch nicht mehr auf den entsprechenden Anbieter weiter. Hintergrund ist dabei eine Täuschung der Verbraucher. Oft nutzen Dienstleister oder auch Handwerksbetriebe solche Rufnummern mit Ortsbezug, um dem Anrufer zu suggerieren, dass man bei einem örtlichen Unternehmen anruft und die Fahrtkosten beispielsweise nur gering sind. Tatsächlich stehen daher aber oft überregionale Ketten, die solche Rufnummer nutzen, obwohl es gar keinen Sitz vor Ort gibt und auch keine Filialen oder ein Betriebssitz in dieser Region vorhanden ist. Die Rufnummer samt passender Vorwahl wird in solchen Fällen nur genutzt, um eine Regionalität vorzutäuschen, die es gar nicht gibt.

Die Bundesnetzagentur hat auf dieses Problem nun reagiert und die entsprechenden Rufnummern abschalten lassen. Im Original heißt es dazu:

“Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Rufnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem am Ort ansässigen Unternehmen führt”, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir setzen die Überprüfung von Anbietern, die mit Ortsnetzrufnummern nur vortäuschen, vor Ort zu sein, mit Nachdruck fort, und gehen gegen diese Wettbewerbsverstöße vor“, ergänzt Homann.

Dabei war dieser Fall nicht das erste Mal, dass die BNetzA aktiv geworden ist. Im vergangenen Jahr hat die Bundesnetzagentur zahlreiche Rufnummern von anderen Unternehmen abschalten lassen, die ebenfalls irreführend mit Ortsnähe geworben haben. Insbesondere Dienste, die in Not- und Sondersituationen benötigt werden, wie Schlüsseldienste, Kanalreiniger und Haushaltsauflöser, werben teilweise rechtswidrig mit Ortsnetzrufnummern, um Kunden zu gewinnen, denen eine örtliche Nähe des Auftragnehmers wichtig ist.

Wer selbst von einem solchen Fall betroffen ist, kann nach wie vor auch Beschwerden einrichten und die BenTzA (als Aufsichtsbehörde in diesem Bereich) über die Probleme informieren. Die Bescherden kann online direkt auf dieser Webseite hinterlegt werden und ist natürlich kostenfrei. Man wird danach über den weiteren Weg informiert.


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