Bundesnetzagentur schaltet Rufnummer angeblicher Notarkanzlei ab

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist wieder aktiv geworden gegen den Missbrauch von Rufnummern. Dieses Mal ist die Behörde gegen die angebliche Notarkanzlei Artmann und Kollegen vorgegangen, die vorgebliche Gewinne verteilen wollte, vorher von den Betroffenen aber Zahlungen bzw.  Gutscheine verlangte. Die BNetzA schreibt konkret zu den Vorwürfen:

… Mittels automatisierter Bandansagen wurden die Beschwerdeführer über eine vermeintliche Gewinnausschüttung durch die zuvor genannte Kanzlei informiert und nachdrücklich zum Rückruf der Rufnummer 089 785 761 980 aufgefordert. Sofern die Beschwerdeführer tatsächlich zurückriefen, wurde Ihnen von der angeblichen Notarin ein Gewinn in Höhe von ca. 150.000,- € in Aussicht gestellt. Den Betrag würden die Gewinner jedoch erst erhalten, wenn sie zwei Amazon-Gutscheine im Wert von je 100,- € kaufen und der Notarin die Gutschein-Codes telefonisch übermitteln. Eine tatsächliche Auszahlung des Gewinns war im Gegenzug nicht beabsichtigt. Laut Notarverzeichnis gibt es keine Notarkanzlei Artmann und Kollegen …

Die angeblichen Notare hatte auf diese Weise eine ganze Reihe von Beschwerden in sehr kurzer Zeit ausgelöst, so dass man davon ausgehen kann, dass diese Masche sehr häufig und eventuell auch automatisiert angewendet wurde. Leider kann man an dieser Stelle auch noch keine Entwarnung geben, denn die Rufnummer wurde zwar abgeschaltet, die Hintermänner können aber wohl weiter machen und damit ist es möglich, dass das gleiche System unter einer anderen Rufnummer weiter geführt wird.

Prinzipiell sollte man daher bei Gewinnspiel-Versprecher nie in Vorleistung gehen, seriöse Anbieter verlangen keine Gebühren für die Auszahlung von Gewinnen. Kosten für Gewinn-Übertragungen sind in der Regel immer ein sicheres Zeichen für eine betrügerische Vorgehensweise.

Die Bundesnetzagentur geht häufiger gegen solche Machenschaften vor. Erst im Mai hatte man mehrere hundert Nummern abschalten lassen, weil es in kurzer Zeit mehrere hundert Beschwerden von Verbrauchern bekommen, in denen es um Werbe-SMS mit pornographischen Inhalten gibt. Die Kurznachrichten versprachen angebliche Gewinne, enthielten vermeintliche persönliche Nachrichten oder Informationen über vorgeblich verfügbare Kredite. Jede SMS enthielt einen Kurzlink, der auf eine Internetseite mit pornographischen Angeboten führte. Öffnet der Nutzer diese Seite, wird er zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements zu Preisen von 2,99 Euro bis 4,99 Euro pro Woche für das Herunterladen von pornographischen Filmen und Bildern aufgefordert. Eine Einwilligung zum Senden dieser SMS an die betroffenen Verbraucher gab es in der Regel nicht.

Die BNetzA hat daher reagiert und insgesamt 220 Mobilfunkrufnummern abschalten lassen, die in Zusammenhang mit dieser SMS-Werbung stehen. Diese Rufnummern können damit zukünftig nicht mehr genutzt werden und stehen daher auch nicht mehr als Absender für unfreiwillige Werbung zur Verfügung.

Verbraucher sollten auf Werbe-SMS von unbekannten Absendern nicht reagieren. Das gilt auch für vermeintlich persönliche Inhalte oder Gewinnversprechen„, mahnt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir werden auch weiterhin gezielt Maßnahmen anordnen, um die Menschen vor telefonischer Belästigung zu schützen.

Im Bereich Rufnummernmissbrauch hat die Bundesnetzagentur bei rechtswidriger Nummernnutzung die Befugnis, einzuschreiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ein Ansatzpunkt für Maßnahmen kann insbesondere bei Verstößen gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetz (TKG) selbst, aber auch bei Verstößen gegen andere Vorschriften wie z. B. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegen. Eine rechtswidrige Nummernnutzung kann je nach Ausmaß des Verstoßes zur Abmahnung, Abschaltung von Nummern, zu Rechnungslegungs- und Inkassierungsverboten, Portierungsverboten, Geschäftsmodelluntersagungen und zu Schaltungsverboten führen. In diesem Fall scheint mal allerdings neben der Abschaltung keine weiteren Maßnahmen ergriffen worden zu sein. Zumindest wurde seitens der BNetzA nicht mitgeteilt, dass man beispielsweise auch eine Abmahnung ausgesprochen hat. Möglich wäre auch ein Inkassierungsverbot: dann dürften die offenen Rechnungen aus diesen SMS nicht mehr eingefordert werden. In anderen Fällen hatte die Behörde auch bereits ein Bußgeld ausgesprochen. Auf diese Maßnahmen scheint man in diesem Fall verzichtet zu haben.

Zuletzt aktualisiert: 11. August 2018


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