Bundesamt für Strahlenschutz: Handys und Smartphones mit den höchsten SAR Werten

Das Thema Handystrahlung ist mittlerweile gesetzlich geregelt und es gibt feste Grenzwerte für Handys und Smartphones, was die Abstrahlung betrifft.

Das Bundesamt für den Strahlenschutz schreibt dazu:

Als Maß für die Energieaufnahme dient die so genannte Spezifische Absorptionsrate (SAR). Sie wird in Watt pro Kilogramm (W/kg) gemessen. Um gesundheitliche Wirkungen dieser hochfrequenten Felder auszuschließen, soll die Spezifische Absorptionsrate eines Handys nicht mehr als 2 Watt pro Kilogramm betragen.

Dieser Höchstwert wird von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection – ICNIRP) seit 1998 empfohlen; die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) und die EU-Kommission schlossen sich dem 1998 bzw. 1999 an. In der Folge wurden durch europäische Normungsgremien Normen erarbeitet, um die Einhaltung dieses Grenzwertes zu überprüfen.

Laut Herstellerangaben unterschreiten alle im Handel befindlichen Handys den von der ICNIRP empfohlenen maximalen SAR-Wert von 2 Watt pro Kilogramm.

In den aktuellen Messungen und nach den Herstellerangaben gibt es derzeit keine Modelle, die über den Grenzwerten liegen. Allerdings sind die Abstrahlungen je nach Anbieter und Modell doch recht unterschiedlich. Zur Abfrage für das eigene Handy stellt das Bundesamt eine Datenbank bereit. Dort kann man öffentlich und ohne Kosten ermitteln, wie stark das eigene Gerät abstrahlt.

In der Übersicht gibt es aber auch bereits die Top-Ten der Modelle mit den höchsten SAR Werten derzeit auf dem deutschen Markt. Diese Modelle liegen aber dennoch unter dem empfohlenen Grenzwert.

Die Handys mit dem höchsten SAR Wert im Überblick

Infografik: Die Smartphones mit der höchsten Strahlung | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt im Übrigen (unter anderem) statt einem Telefonat lieber auf eine SMS oder eine Messenger-Nachricht (beispielweise per WhatsApp, Line oder Telegramm) zu setzen. Bei dieser Form der Kommunikation hält man das Handy nicht am Kopf und daher ist die Strahlungsquelle weiter vom empfindlichen Gehirn entfernt – die Abstrahlung der Handys und Smartphones kann auf diese Weise noch weniger wirken.


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1 Gedanke zu „Bundesamt für Strahlenschutz: Handys und Smartphones mit den höchsten SAR Werten“

  1. Computertomografie ist so gefährlich wie eine Atombombe.
    Nach dem Urteil BGH, 03.12.1997 2 StR 397/97 kann ein um 100-faches herkömmliches Röntgen eine gefährliche strafbare Körperverletzung darstellen.
    Eine Computertomografie entspricht der 100- bis 1000-fachen Strahlendosis des konventionellen Röntgens, vgl. z.B. http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00110.htm oder der Strahlung der Atombombe von 1945, vgl. z.B. https://www.welt.de/wissenschaft/article1667375/Experten-warnen-vor-Computertomografie.html. Siehe auch http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Krebs_nach_niedrigen_Strahlendosen.pdf.
    Mein demenzkranker Vater erhielt ohne Erlaubnis 10 unnütze Cts des Hirnschädels. Nach einem Handgelenkbruch ohne weitere Beschwerden (Befund vorhanden) musste ich mir im katholischen Krankenhaus von der Röntgenassistentin u.a. zwei Computertomografien aufschwatzen lassen, um Ruhe zu haben. Auf der mir zugesandten CD ist wahrheitswidrig angegeben “Schädeltrauma”. Meine Frau erhielt auch eine Ct. Für den Schutz des Patienten (Patientenrechtegesetz, Röntgenverordnung), siehe auch https://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/medizin/schutz-des-patienten/ ist nicht gesorgt.
    Meine Strafanzeige wegen Körperverletzung und Betrug wurde unter Verletzung rechtlichen Gehörs abgewiesen. Ein katholischer Orden und eine Stadtverwaltung sind Träger und eine Regierung ist Aufsichtsbehörde des Krankenhauses. Sie tolerieren offenbar ungesetzliche Computertomografien und damit Körperverletzung und Betrug. Missstände werden wie in Diktaturen vertuscht. Systemkritische Petitionen werden abgewimmelt. Beim Bundesverfassungsgericht ist “die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %”.
    Weitere Missstände z.B. unter “Unser täglich Gift” und “Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen systemkonform”.
    Man soll das Prinzip des Rechtsstaats nicht infrage stellen, allerdings ist für Menschenrechte nicht wirklich gesorgt.

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