5G Frequenzauktion – Bundesnetzagentur erhöht die Bedingungen für die Vergabe

Der 5G Ausbau steht in Deutschland in den Startlöchern und die Vergabe der neuen Frequenzen für schnellen Mobilfunk soll wieder über eine Auktion erfolgen. Den Zuschlag soll allerdings nicht nur der Anbieter mit dem höchsten Gebot bekommen, sondern die Vergabe der neuen Frequenzen ist auch an eine ganze Reihe von Bedingungen gekoppelt. Damit will die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur sicherstellen, dass nach der Vergabe der 5G Bereich der Aufbau des neuen Netzes schnell und vor allem flächendeckend erfolgt.

Für diese Bedingungen hat die Bundesnetzagentur nun den finalen Entwurf vorgelegt nach dem die Auktion durchgeführt werden soll. Dieser wird aber noch am 26. November im Beirat bei der Bundesnetzagentur diskutiert und könnte daher durchaus auch noch verändert werden. Die Behörde selbst schreibt zu diesem letzten Entwurf:

Wir haben unseren ursprünglichen Entwurf im Lichte der zahlreichen Stellungnahmen überarbeitet. Dabei hatten wir im Blick zu behalten, was technisch, wirtschaftlich und rechtlich möglich ist, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Auflagen umfassen nun auch die Versorgung der Landstraßen, Wasserstraßen und Schienenwege. Im Gegenzug haben wir die Möglichkeiten zu Kooperationen zwischen den Netzbetreibern gestärkt und eine gegenseitige Anrechnung der Versorgung vorgesehen. Damit kann die wirtschaftliche Belastung für die Unternehmen im Rahmen gehalten werden.

Die Ausbauziele sind dabei in zwei Stufen gestaffelt und noch herausfordernder gestaltet als im ersten Entwurf. Unter anderem sind jetzt auch die Schienenbereich mit enthalten. Konkret sehen die Ausbauziele wie folgt aus:

Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s

  • mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
  • alle Bundesautobahnen,
  • die wichtigsten Bundesstraßen sowie
  • die wichtigsten Schienenwege.

Versorgt werden sollen bis Ende 2024

  • alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
  • alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
  • die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens
  • 50 Mbit/s sowie
  • alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.

Derzeit ist geplant, dass die ersten 5G Angebote für Endkunden etwa 2020 auf den Markt kommen und danach das Mobilfunk-Netz im 5G Bereich deutlich ausgebaut wird. Die großen Netzbetreiber haben aber bereits deutliche Kritik an diesen Vorgaben geäußert und halten die Ziele in großen Teilen für nicht erreichbar. Der wirtschaftliche Aufwand, um diese Abdeckung mit 5G umzusetzen wäre einfach zu groß und würde wohl den Ausbau von 5G eher behindern als fördern. Daher kann man davon ausgehen, dass im Beirat bei der Bundesnetzagentur der Entwurf wohl nochmal sehr kontrovers diskutiert werden wird. Änderungen sind ebenfalls nicht ausgeschlossen.

In Deutschland wird das 5G Netz für den Anfang in diesen Frequenzbereichen aufgebaut werden:

  • 1920 MHz bis 1980 MHz
  • 2110 MHz bis 2170 MHz
  • 3.400 MHz bis 3.700 MHz

Wer den Zuschlag bekommt ist allerdings noch offen, denn neben den großen Netzbetreibern könnten in der Auktion natürlich auch andere Anbieter Gebote abgeben und sich damit durchaus auch durchsetzen. Man kann aber davon ausgehen, dass sowohl Telekom als auch Vodafone und auch O2 mit Sicherheit mit dabei sein werden und mitbieten und es ist durchaus denkbar, dass beispielsweise auch United Internet (Drillisch und 1&1) sich an der Auktion beteiligt. Wer dann allerdings wirklich Frequenzbereiche bekommt, muss sich natürlich erst noch zeigen.

Derzeit fehlen noch Handys und Smartphones mit 5G. Die Anbieter haben aber bereits angekündigt, dass 2019 die ersten 5G-fähigen Smartphones auf den Markt kommen sollen.

Zuletzt aktualisiert: 17. November 2018


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