Verbraucherschützer kritisieren geplante EU-Regelungen zum Urheberrecht

Die Trilogverhandlungen der EU zur Reform des Urheberrechts haben gestern zu einem Ergebnis geführt und unter anderem sollen in der EU zukünftig Anbieter für Uploads ihrer Nutzer direkt haften und auch das Leistungsschutzrecht für Pressemeldungen in Suchmaschinen wurde umgesetzt. Das sorgt für heftige Kritik, denn unter anderem wird befürchtet, dass große Plattformen zukünftig die Inhalte ihrer Nutzer filtern und zensieren müssen, wenn sie sich nicht selbst Klagen aussetzen wollen. Konkret müßten Seiten wie Facebook oder auch Instagram zukünftig jeden Upload prüfen, ob sie die Lizenz für die Inhalte haben oder keine Lizenz notwendig ist. Wie das technisch umgesetzt werden soll ist noch offen. Die Alternative wäre, den Upload dieser Inhalte komplett abzuschalten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert diese neuen Regelungen ebenfalls deutlich.  Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, schreibt dazu:

„Damit ist es offiziell: Um die Interessen der Nutzer ging es bei der Reform des Urheberrechts nur noch am Rande. Mögliche Verbesserungen für Urheber und Start Ups sind ebenfalls weitgehend auf der Strecke geblieben.

Man könnte meinen, es ist ein Zeichen für einen guten Kompromiss, wenn alle Seiten unzufrieden sind. Die Verhandlungsführer im Trilog haben gestern erfolgreich das Gegenteil bewiesen. Die Reform des Urheberrechts nutzt in dieser Form niemandem und schon gar nicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Die EU Abgeordneten sind jetzt in der Pflicht. Nachdem das Trilog-Ergebnis an entscheidenden Stellen hinter den Positionen des EU-Parlaments zurückbleibt, sollten sie ihre Zustimmung verweigern. Nicht nur flächendeckende Upload-Filter wären sonst die Folge. Auch die versprochenen Vorteile für die Kreativen sind stark verwässert worden.“

Ursprünglich sollten kleine Unternehmen von diesen Regelungen ausgenommen werden. Mit dem finalen Gesetzentwurf wurde diese aber weitgehend entfernt. Die Haftung für Nutzerinhalten müssen nun alle Unternehmen übernehmen, die:

  • älter als 3 Jahre sind, oder
  • mehr als 10 Millionen Euro Umsatz pro Jahre machen, oder
  • mehr als 5 Millionen Besucher im Monat haben.

Auch jüngere Unternehmen müssen daher diese rechtliche Verpflichtung übernehmen, wenn sie bereits höhere Umsätze machen und umgekehrt müssen auch kleine Unternehmen mit wenigen Besuchern und geringem Umsatz entsprechende Vorkehrungen treffen, wenn sie bereits mehr als 3 Jahr auf dem Markt sind. Auf diese Weise dürfte ein Großteil aller Unternehmen in der EU von den neuen Regelungen betroffen sein.

Besonders Kritik gibt es gegenüber der CDU, die im Koalitionsvertrag festgehalten hatte, dass man sich gegen Filtersysteme aussprechen will. Im Zuge der Trilogverhandlungen war die deutsche Regierung aber eine treibende Kraft, um diese rechtliche Verpflichtung und damit den Zwang zu Filtern im neuen Urheberrecht zu verankern.

Noch ist das neue Gesetz nicht in Kraft. Mit dem Ende der Trilog-Verhandlungen in der EU wurde aber der Gesetzentwurf finalisiert, so dass nun fest steht, welchen Gesetztext das neue Urheberrecht in der EU zukünftig haben könnte. Letztendlich müssen darüber aber nun nochmal die EU-Abgeordneten abstimmen und Verbraucherschützer, Bürgerrechtler und Aktivisten haben bereits angekündigt, gegen dieses Gesetz Widerstand organisieren zu wollen.

Zuletzt aktualisiert: 14. Februar 2019


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