Kündigung und Verzichtserklärung bei Penny Mobil

Kündigung und Verzichtserklärung bei Penny Mobil – Penny Mobil ist ein Discount-Anbieter im Mobilfunkbereich, der ausschließlich Prepaid-Tarife auf Guthaben-Basis anbietet. Bei Prepaid-Karten ist eine Kündigung nicht unbedingt notwendig. Im Prepaid-Breiech nennt man sie daher auch Verzichtserklärung. Wann es sinnvoll ist, trotzdem zu kündigen und was mit dem restlichen Guthaben auf der Penny Mobil Prepaid Karte nach der Kündigung passiert, haben wir hier kurz zusammengestellt:

Die Kündigung bzw. Verzichtserklärung der Prepaid-Karte

HINWEIS: Wer aufgrund von Netzproblemen kündigt, sollte auf jeden Fall nicht erneut eine D1 Prepaid Karte nutzen, sondern auf die anderen Mobilfunk-Netze im Prepaid Tarife Vergleich zurückgreifen. Es kann auch sinnvoll sein, bei den Handytarifen auf Rechnung nach Alternativen zu suchen, es gibt mittlerweile auch dort Tarife, die man täglich kündigen kann und die daher sehr flexibel sind.

Bei der Prepaidkarte von Penny ist eine Kündigung nicht in jedem Fall notwendig, denn das Unternehmen deaktiviert nicht genutzt Karten nach einem bestimmten Zeitraum automatisch. Die Karten werden dann von Penny Mobil gekündigt – der Verbraucher muss in dem Fall also nicht selbst aktiv werden. Es gibt aber durchaus Gründen, warum eine Kündigung auch bei der Prepaidkarte von Penny Mobil sinnvoll sein kann:

  • zur Auszahlung des Guthaben
  • zur Mitnahme der alten Rufnummer
  • um die Zahl der eigenen aktiven Verträge klein zu halten

Prinzipiell folgt die Kündigung einer Prepaidkarte auch bei Penny Mobil den gesetzlichen Anforderungen und gleicht damit einer Kündigung eines normalen Handyvertrages auf Rechnung. Man sollte sich auch nicht wundern, wenn die Kündigung vom Congstar Support bearbeitet wird, denn die Technik im Hintergrund wird über Congstar realisiert.

Penny Mobil schreibt zur Kündigung der Prepaidkarte des Unternehmens in den AGB:

Das Vertragsverhältnis beginnt mit Freischaltung der SIM-Karte und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Vertragsverhältnis kann durch den Kunden ohne Einhaltung einer Frist und durch congstar mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine Kündigung muss in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. Nach der Kündigung wird ein eventuell bestehendes Restguthaben bei endgültiger Deaktivierung der Karte erstattet. Dem Kunden unentgeltlich überlassenes Guthaben (geschenktes Guthaben) wird nicht erstattet.

Die Kündigung muss daher auf jeden Fall schriftlich erfolgen, kann aber auch per Mail geschickt werden. Beim Inhalt sollten auf jeden Fall die Rufnummer und die Kundennummer mit angegeben werden, damit PennyMobil/Congstar die Kündigung zuordnen kann.

Ein passendes vorgefertigtes Kündigungsschreiben steht hier zur Auswahl*.

Dazu sollte man auf jeden Fall prüfen, ob die Kündigung bestätigt wurde. Nur dann kann man sicher gehen, dass die Kündigung auch angekommen ist. Die Bestätigung enthält in der Regel auch den Termin, zu dem die Karte gekündigt wurde und ab dem keine Pennymobil/Congstar Leistungen mehr genutzt werden können.

Wann muss ich den Tarif von Penny mobil kündigen?

Der Handytarif darf frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden, man muss ihn aber rechtzeitig davor kündigen, da er sich sonst automatisch verlängert. Seit Dezember 2017 müssen die Anbieter dabei auf der Rechnung angeben, wann der Tarif spätestens gekündigt werden muss und damit sieht man sofort, welches Datum man nicht verpassen darf.

Ein passendes vorgefertigtes Kündigungsschreiben steht hier zur Auswahl*.

Restguthaben auszahlen lassen bei Penny mobil

Meist werden Prepaid SIM-Karten vom jeweiligen Mobilfunkanbieter irgendwann einfach deaktiviert, sobald nach längerer Zeit kein Guthaben mehr aufgeladen wird. Besteht nach einer Deaktivierung oder Kündigung noch Restguthaben und soll dieses ausgezahlt werden, dann sollte beachtet werden, dass mit der Restauszahlung des Guthabens die Prepaid SIM-Karte auch gleich mit gekündigt wird. Aber wie läuft die Guthabenauszahlung bei Penny Mobil ab?

Ihr PENNY MOBIL Restguthaben wird Ihnen nach Deaktivierung Ihrer PENNY MOBIL Karte gemäß unseren AGB ausgezahlt. Die Auszahlung Ihres vorhandenen Guthabens (ausgenommen geschenktes Startguthaben von PENNY MOBIL) erfolgt innerhalb von 6-8 Wochen.

Die Prepaid-Tarife haben eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen. Man ist also nur auf unbestimmte Zeit an den Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter gebunden. So lange man nicht kündigt, ist auch das Guthaben noch gültig. Es verfällt auch nach Kündigung nicht. Deshalb ist es sinnvoll, sich das Guthaben direkt mit der Kündigung auszahlen zu lassen – anderenfalls kann es schnell in Vergessenheit geraten.

Ihre PENNY MOBIL SIM-Karte und das aufgeladene Guthaben sind unbefristet gültig. Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der congstar Services GmbH wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es endet erst, wenn es von Ihnen oder der congstar Services GmbH gekündigt wird.  

Außerordentliche Kündigung und Widerruf

Grundsätzlich besteht immer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Beitrag für den gebuchten Tarif erhöht oder die versprochene Leistung langfristig nicht gewährleistet wird. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung schriftlich zu machen. Die Grundlage für eine solche Kündigung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es unter anderem:Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen. Wichtig ist in jedem Fall die Frist-Setzung, um dem Anbieter die Möglichkeit zu geben, nachzubessern und gegebenenfalls einen Mangel abzustellen. Dazu sollte man im Hinterkopf behalten, dass solche Kündigungen oft der Startpunkt eines Rechtsstreites sind. Es kann daher nicht schaden, sich direkt einen Fachmann (Anwalt oder Verbraucherschutz-Zentrale) zu holen um so einen Vertragskündigung im Vorfeld durchzusprechen.

Außerdem hat man bei der Telekom die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen, wenn dieser als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, das heißt zum Beispiel beim Abschluss über das Internet. Das kann innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragserklärung getan werden. Die Telekom schreibt dazu:

Schriftliche, telefonische oder im Internet beauftragte Leistungen können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Wenn Sie bei der Telekom über o. g. Bestellwege eine Dienstleistung (z. B. einen Tarif) beauftragt oder Ware (z. B. Smartphone, Router, Zubehör) gekauft haben, können Sie den Auftrag als Verbraucher innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Sie haben Ihre Bestellung persönlich im Handel oder Telekom Shop beauftragt?
Dann gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Geschäft, bzw. den Telekom Shop, in dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Penny Markt

Domstr. 20
50668 Köln
PENNY Markt Hotline: 0180 / 3331010
(9 Cent/Min. aus dem Festnetz, max. 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen)
Telefax: +49 221 149-9000

oder

congstar Services GmbH
Weinsbergstraße 70
50823 Köln
01806 / 44 47 59

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden

Das entspricht dem Widerrufsrecht, das durch den Gesetzgeber so vorgeschrieben ist. Dieses Recht lässt sich auch nicht per AGB oder einen Erklärung ausschließen. Die Kunden können sich immer auf das Widerrufsrecht berufen. Allerdings muss man sich als Kunden relativ schnell entscheiden. Man hat nur 14 Tage nach Vertragsende Zeit einen gültigen Widerruf zu veranlassen. Verpasst man diese Frist, kann man danach nur noch über die normalen Wege der Kündigung den Vertrag wieder beendet. Das bedeutet je nach Tarif auch, dass man dann bis zu 2 Jahre an der Tarif gebunden ist.

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Zuletzt aktualisiert: 16. April 2023


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