O2-Roaming – Verbraucherzentrale will dagegen klagen

Seit Juni 2017 gelten in der EU die neuen Roaming-Richtlinien und damit sind die zusätzlichen Gebühren für das Roaming in Fremdnetzen innerhalb der EU weitgehend aufgehoben. Deutsche Verbraucher telefonieren damit auch im EU Ausland zu den normalen heimischen Konditionen und auch die Flatrates und Optionen (beispielsweise im Datenbereich) gelten nun EU-weit. Bei O2 hat diese Umstellung aber etwas komplizierter gestaltet. Um von den EU Tarifen zu profitieren, müssen Kunden aktiv in den EU Roaming Tarif wechseln. Das Unternehmen schreibt dazu auf der eigenen Webseite:

Alle O2 Kunden können ab dem 22.05.2017 den Wechsel in den regulierten EU-Roaming-Tarif  zusätzlich per SMS vornehmen. Hierfür schickst du bitte eine SMS mit dem Kennwort „ JA“ an die 65544. Du wirst dann automatisch auf den regulierten Tarif umgestellt. Nach erfolgreicher Umstellung erhältst du eine Bestätigungs-SMS.

Diese Praxis stößt bei dem Bundesverband der Verbraucherzentralen auf Kritik. Nach Ansicht der Verbraucherschützer gelten die EU Konditionen automatisch und sofort und nicht erst, wenn man aktiv den Wechsel beantragt. Daher verstößt diese Vorgehensweise gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Verbraucher müssten annehmen, dass die neue Roaming-Regelung nur dann für sie gelte, wenn sie zuvor eine entsprechende SMS an ihren Anbieter O2 geschrieben hätten. Dies steht nach Ansicht des vzbv jedoch nicht mit der EU-Verordnung in Einklang.

„EU-Roaming gilt aus Sicht des vzbv automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten. Wir sehen uns darin durch öffentliche Erklärungen der Europäischen Kommission bestätigt“, sagt Heiko Dünkel,  Rechtsreferent beim vzbv. „Nach einer erfolglosen Abmahnung wird der vzbv deshalb nun gerichtliche Schritte gegen O2 einleiten.

Daher hat der Bundesverband nun angekündigt, O2 in dieser Sache verklagen zu wollen um eine verbraucherfreundliche Regelung zu erreichen. Ziel ist es, dass auch O2 Kunden vom Wegfall der Roaming Gebühren profitieren können, ohne dass sie erst dies beantragen müssen. Eine entsprechende Abmahnung in diesem Bereich hatte O2 bereits abgelehnt, daher muss nun der Schritt vor Gericht folgen. Es könnte allerdings noch einige Zeit dauern, bis es dazu ein rechtskräftiges Urteil über die entsprechenden Instanzen hinweg gibt.

O2 Kunden selbst sollte daher auch jetzt bereits prüfen, welche Tarif sie nutzen und im besten Fall direkt per SMS in den neuen EU Roaming Tarif von O2 wechseln. Das gibt es auch bei Gesprächen und anderen Verbindungen im EU Ausland keine Probleme mehr und man muss nicht warten, wie die gerichtlichen Entscheidungen in diesem Fall ausgehen.

Zuletzt aktualisiert: 8. August 2017


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