Bundesnetzagentur: 145.000 Euro Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung – Die Bundesnetzagentur hat direkt zum Start des neuen Jahres ein hohes Bußgeld gegen einen Anbieter verhängt, der über Anrufe versucht hatte, Abonnements zu verkaufen. Angerufenen beschwerten sich darüber, weil teilweise wohl keine Werbeeinwilligung vorlag und nach Angaben der Betroffenen auch Verträge untergeschoben wurden. Daher hat die Behörde nun ein Bußgeld von 145.000 Euro gegen das Unternehmen verhängt – allerdings kann dagegen noch Einspruch eingelegt werden.
Die Bundesnetzagentur schreibt dazu im Original:
Die Cell it! hatte nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur im Auftrag des Mobilfunkanbieters Mobilcom-debitel an dessen Kunden insbesondere Drittanbieterabonnements für Hörbücher und Zeitschriften, Video-on-Demand Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen vertrieben. Dabei kam es immer wieder dazu, dass den Angerufenen im Nachgang des Telefonats Zusatzdienstleistungen untergeschoben und teilweise auch in Rechnung gestellt wurden, die diese überhaupt nicht bestellt hatten.
Daneben hatte Cell it! für den Pay-TV-Anbieter Sky Deutschland Fernsehen telefonische Neukundenakquise übernommen. Das Unternehmen führte all diese Anrufe durch, obwohl keine gültige Werbeeinwilligung der Angerufenen vorlag. Viele Betroffene berichteten zudem gegenüber der Bundesnetzagentur, dass trotz Untersagung weiterer Anrufe gehäuft Kontaktaufnahmen erfolgten, durch die sie sich massiv belästigt fühlten.
Gegen die beiden beauftragenden Unternehmen Mobilcom-debitel und Sky Deutschland Fernsehen hatte die Bundesnetzagentur wegen der rechtswidrigen Werbeanrufe ebenfalls bereits hohe Bußgelder verhängt.
Insgesamt haben sich die Zahl der Verbraucherbeschwerden auch 2020 trotz Corona auf einem hohem Niveau bewegt. Die BNetzA geht von etwa 90.000 Beschwerden im letzten Jahr in diesem Bereich aus. Unerlaubter Telefonwerbung ist also nach wie vor ein großes Ärgernis.