PayTV Sender Sky muss AGB korrigieren

PayTV Sender Sky muss AGB korrigieren – Nach der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands darf der Pay-TV-Sender Sky Deutschland Kunden nicht unabhängig vom Verschulden für einen missbräuchlichen Abruf kostenpflichtiger Zusatzangebote haften lassen. Das hat das Landgericht München I entschieden (Aktenzeichen 12 O2205/15) Der  Pay-TV-Sender bietet mehrere Zusatzdienste an, welche mit einer persönlichen Geheimzahl (PIN) genutzt können. … Weiterlesen