Handy zeigt private Nummer und unbekannte Nummer – das steckt dahinter und das sind die Unterschiede – In der Regel wird bei Anrufen im Handy immer die Rufnummer des Anrufers angezeigt oder sogar der Name, wenn die Nummer im Adressbuch gespeichert wird. Dann kann man sich entscheiden, ob man den Anruf annehmen will oder nicht.
Es gibt aber zwei Ausnahmen: teilweise kommt statt der Rufnummer die Meldung “Private Nummer” und in einigen seltenen Fällen wird auch einfach “unbekannte Rufnummer” angezeigt. In dem Fall kann man vor dem Gespräch nicht herausfinden, wer gerade anrufen. Technisch gesehen ist es aber genau so möglich, den Anruf anzunehmen oder abzulehnen und immer noch ist es vielen Nutzer unklar, warum diese Meldungen erscheinen. So schreibt ein Verbraucher bei AndroidPIT:
Auf einem Handy kommen ja öfters div. Anrufe rein, von denen man nicht weiss wer anruft. Bisher kannte ich bei meinem Stein entweder die Anzeige einer Nummer bzw. der Namen eines Kontaktes oder die Anzeige “Unbekannt”. Aber was ist denn die Anzeige “Private Nummer” bei einer Nummer ??
Un bei O2 fragt ein Kunde:
ich habe seit ca. vier Wochen täglich Anrufe von einer privaten Nummer. Meisten 2-3 am Tag. Sobald ich ran gehe redet niemand etwas. Ich würde gerne erfahren wie ich den Anrufer ausfindig machen kann. Habt Ihr eine Einsicht von welcher Nummer aus die Anrufe getätigt werden?
In diesem Artikel wollen wir zeigen, was hinter diesen Meldungen steckt und wie man damit im besten Fall umgehen kann.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine private Nummer?
Die Anzeige “private Nummer” taucht im Handy dann auf, wenn der Anrufer die Übermittlung der Rufnummer unterdrückt. In dem Fall wird keine Nummer mitgesendet und entsprechend kann das eigene Smartphone auch keine Rufnummer anzeigen. Daher erscheint dann “private Nummer” im Display. Standardmäßig ist die Übertragung der Rufnummer aber aktiv – wenn diese Anzeige erscheint hat jemand also aktiv die Übertragung der Rufnummer abgeschaltet. Die Gründ dafür sind vielfältig, einige Nutzer legen großen Wert auf ihre Privatsphäre, andere denken, dass man damit auch einer Strafverfolgung entgeht (was aber nicht stimmt). Insgesamt wird diese Möglichkeit aber eher selten genutzt.
Die Rufnummernunterdrückung ist bei den meisten aktuellen Handys ohne größere Probleme möglich. Mehr dazu haben wir hier zusammengestellt: Rufnummer unterdrücken | Übermittlung der Rufnummer abschalten
Wichtig dabei: Private Nummern sind nur für den Angerufenen privat. Die Telefonunternehmen wissen durchaus, wer hinter so einer Nummer steckt. Wenn es also Probleme mit einer solchen Rufnummer gibt, kann man über den jeweiligen Telefonanbieter den Anrufer ermitteln lassen und man kann auch gezielt solche Anrufe blockieren (anonyme Anrufe blockieren).
Unbekannte Nummer – das steckt dahinter
In einigen Fällen wird auch gar keine Nummer im Display angezeigt, sondern der Anrufer wird mit der Meldung “unbekannte Nummer” angekündigt. Dann wird ebenfalls keine Rufnummer angezeigt, aber der technische Hintergrund ist ein anderer.
Konkret tritt diese Meldung dann auf, wenn der Anrufen einen alten Anschluss besitzt, der noch keine Rufnummernübermittlung unterstützt. Dieses Problem tritt auch nur bei Festnetz-Anschlüssen auf, wenn diese noch nicht auf das moderne Netz umgestellt wurden.
In dem Fall hat der Anrufer also nicht die Rufnummernübermittlung unterdrückt, sondern die Technik ist einfach zu alt um die Rufnummer mitzusenden.
Video: Unbekannte Anrufer identifizieren
Hinweise zum Umgang mit unbekannten oder privaten Rufnummern
Die Bundesnetzagentur gibt folgende Sicherheitshinweise, wenn Anrufe mit unbekannter Nummer ankommen:
- Rufen Sie nicht sofort zurück. Anrufer mit unseriösen Absichten versuchen oft, Sie dazu zu bringen, sofort zurückzurufen. Dadurch können sie hohe Kosten für Sie verursachen.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Anrufer mit unseriösen Absichten versuchen oft, Sie unter Druck zu setzen, um Sie zu einer Entscheidung zu bewegen. Lassen Sie sich davon nicht beeinflussen und nehmen Sie sich Zeit, um die Situation zu prüfen.
- Bitten Sie den Anrufer, sich zu identifizieren. Wenn Sie den Anrufer nicht kennen, bitten Sie ihn, sich zu identifizieren. Wenn der Anrufer sich nicht identifizieren kann, ist es wahrscheinlich, dass es sich um einen unseriösen Anruf handelt.
- Legen Sie auf, wenn Sie sich nicht sicher sind. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um einen seriösen Anruf handelt, legen Sie einfach auf.
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Hinweisen gibt die Bundesnetzagentur auch Hinweise zu bestimmten Arten von Anrufen mit unbekannter Nummer:
- Ping-Anrufe: Ping-Anrufe sind Anrufe, die nur wenige Sekunden lang andauern. Sie werden oft verwendet, um festzustellen, ob eine Telefonnummer aktiv ist. Wenn Sie einen Ping-Anruf erhalten, legen Sie einfach auf.
- Unerlaubte Telefonwerbung: Unerlaubte Telefonwerbung ist in Deutschland verboten. Wenn Sie einen Anruf mit unerlaubter Telefonwerbung erhalten, legen Sie einfach auf und melden Sie den Anruf bei der Bundesnetzagentur.
- Betrugsanrufe: Betrugsanrufe sind Anrufe, bei denen der Anrufer versucht, Sie zu betrügen. Wenn Sie einen Betrugsanruf erhalten, legen Sie einfach auf und melden Sie den Anruf bei der Polizei.
Um sich besser vor unerwünschten Anrufen zu schützen, können Sie auch folgende Maßnahmen ergreifen:
- Aktivieren Sie die Anrufer-ID und den Spamschutz auf Ihrem Telefon. Dadurch können Sie sehen, wer Sie anruft, und unerwünschte Anrufe filtern.
- Blockieren Sie unbekannte Nummern. Wenn Sie einen Anruf von einer unbekannten Nummer erhalten, die Sie nicht kennen, können Sie die Nummer blockieren, damit der Anrufer Sie nicht erneut anrufen kann.
Durch die Beachtung dieser Hinweise können Sie sich besser vor unerwünschten Anrufen schützen.
Werbung mit unterdrückten Nummern mittlerweile verboten
Im Gesetz ist mittlerweile sehr verbraucherfreundlich geregelt, das Werbeanrufe nicht mit unterdrückter Nummer durchgeführt werden dürfen. Die Angerufenen müssen also sehen, wer den Werbeanruf durchführt.
Im §201 Absatz 2 des Telekommunikatonsgesetzes heißt es:
Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen Anrufende bei Werbung mit einem Telefonanruf ihre Rufnummernanzeige nicht unterdrücken oder bei dem Diensteanbieter veranlassen, dass diese unterdrückt wird; der Anrufer hat sicherzustellen, dass dem Angerufenen die dem Anrufer zugeteilte Rufnummer übermittelt wird.
Es liegt hier am Anrufer, sicherzustellen, dass der Angerufene die Nummer nachvollziehen kann.
Die gesetzlichen Grundlagen für Rufnummern unterdrückung
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 120 Rufnummernübermittlung
(1) Anbieter von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdiensten, die Endnutzern den Aufbau von abgehenden Verbindungen ermöglichen, müssen sicherstellen, dass beim Verbindungsaufbau als Rufnummer des Anrufers eine vollständige national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums übermittelt und als solche gekennzeichnet wird. Die Rufnummer muss dem Endnutzer für den Dienst zugeteilt sein, im Rahmen dessen die Verbindung aufgebaut wird. Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 dürfen nicht als Rufnummer des Anrufers übermittelt werden. Andere an der Verbindung beteiligte Anbieter dürfen übermittelte Rufnummern nicht verändern.
(2) Endnutzer dürfen zusätzliche Rufnummern nur aufsetzen und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermitteln, wenn sie ein Nutzungsrecht an der entsprechenden Rufnummer haben und es sich um eine Rufnummer des deutschen Nummernraums handelt. Abweichend von Satz 1 darf im Falle einer Rufumleitung als zusätzliche Rufnummer die übermittelte und angezeigte Rufnummer des Anrufers aufgesetzt werden. Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 dürfen von Endnutzern nicht als zusätzliche Rufnummer aufgesetzt und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermittelt werden. Die Bundesnetzagentur kann nach Anhörung der betroffenen Fachkreise und Verbraucherverbände Voraussetzungen festlegen, unter denen das Aufsetzen einer ausländischen Rufnummer abweichend von Satz 1 zulässig ist.
(3) Sämtliche an der Verbindung beteiligte Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen sicherstellen, dass Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 nicht als Rufnummer des Anrufers übermittelt und angezeigt werden. Sie haben Verbindungen, bei denen als Rufnummer des Anrufers Rufnummern nach Satz 1 übermittelt und angezeigt werden, abzubrechen.
(4) Sämtliche an der Verbindung beteiligte Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen sicherstellen, dass als Rufnummer des Anrufers nur dann eine national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums angezeigt wird, wenn die Verbindung aus dem öffentlichen deutschen Telefonnetz übergeben wird. Wird eine Verbindung, bei der eine national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums angezeigt wird, aus dem ausländischen Telefonnetz übergeben, haben die Anbieter sicherzustellen, dass netzintern der Eintrittsweg der Verbindung in das deutsche Netz eindeutig gekennzeichnet wird; die Rufnummernanzeige ist zu unterdrücken. Ausgenommen von Satz 1 ist das internationale Roaming im Mobilfunk. Angerufene müssen die Möglichkeit haben, Anrufe mit unterdrückter Rufnummernanzeige auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen.
(5) Absatz 1 gilt entsprechend für Anbieter nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste bei der Übertragung von Textnachrichten über das öffentliche Telekommunikationsnetz. Abweichend von Satz 1 sind Nummern für Kurzwahldienste sowie alphanumerische Absenderkennungen zulässig, wenn der Absender für den Empfänger hierüber eindeutig identifizierbar ist und hierüber keine zweiseitige Kommunikation ermöglicht wird.
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Sportstudent und zuständig für die Tarifaktionen der einzelnen Anbieter sowie für die Kombiangebote und Bundles mit Handys und Smartphones. Mittlerweile meistens im Homeoffice, dennoch nach wie vor produktiv. Apple Fan. Falls ich eine Aktion übersehen habe – gerne Mail an mich.
Habe drei Telefonnummern die gespeichert sind, will ganz normal über den Hörer anrufen und es schellt nicht nach Paar Sekunden wieder abgebrochen, wer kann da helfen habe Congstar Mobilfunknetz die anderen gehen die Nummern was icversucht habe habe anzurufen alle Festnetz die nicht funktionieren
Gestern habe ich 3 Anrufe bekommen wo privat stand als ich rangegangen bin ,hat eine Frau ohne Namen angefangen zu sprechen wollte eine Frau bawulski sprechen,es ginge um Lotto spielen,da habe ich nie mitgacht und auch gesagt daß ich keine bawulski kenne und als ich fragte woher sie meine Nummer habe,sagte sie nur ist egal woher,und hat mich nur Frau bawulski genannt,was nicht korrekt ist .dann habe ich nur gesagt daß ich anzeige erstatten und nach ihrem Namen gefragt da hat sie aufgelegt
Wenn “Private Nummer ” in Display steht kann ich das nicht als Kontakt speichern weil eben die Rufnummer nicht angegeben wird. Und aus dem gleichen Grund kann man den Anrufer auch nicht auf die Sperrliste setzen. Die seitenlangen Belehrungen das man die Nummer für Werbung nicht unterdrücken darf kann man sich sparen. Das weiß ja nun langsam jeder. Damit wird keinem geholfen auf dieser Seite. mfg